Hilfsprogramm Soforthilfen Hochwasser 2024
Die Bayerische Staatsregierung unterstützt die durch die Unwetterereignisse seit dem 31. Mai 2024 Geschädigten durch folgende Soforthilfen:
Soforthilfe für private Haushalte
- Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ für private Haushalte
- Es wird eine Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %).
- Voraussetzung für die Auszahlung der Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ ist ein Antrag bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.
- Nähere Informationen hierzu und das entsprechende Antragsformular erhalten Sie auf den Internetseiten der für Sie zuständigen Kreisverwaltungsbehörde oder unter folgendem Link: https://www.stmfh.bayern.de/service/finanzielle_hilfen/hochwasser_2024/.
- Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ für private Haushalte
- Es wird eine Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %).
- Voraussetzung für die Auszahlung der Soforthilfe „Ölschaden an Gebäuden“ ist ein Antrag bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.
- Nähere Informationen hierzu und das entsprechende Antragsformular erhalten Sie auf den Internetseiten der für Sie zuständigen Kreisverwaltungsbehörde oder unter folgendem Link: https://www.stmfh.bayern.de/service/finanzielle_hilfen/hochwasser_2024/.
Soforthilfe für Unternehmen und Angehörige Freier Berufe sowie für die Land- und Forstwirtschaft
- Soforthilfe für gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur
- Für betroffene gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur mit bis zu 500 Mitarbeitern wird eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Unternehmen gewährt: Erstattet werden unmittelbar durch das Hochwasser verursachte Schäden an Betriebsstätten und Infrastrukturen. Bei nicht versicherbaren Schäden wird dabei die Soforthilfe in Höhe von bis zu 50 % der erstattungsfähigen Ausgaben, bei versicherbaren und bei versicherten Schäden in Höhe von bis zu 25 % der erstattungsfähigen Ausgaben gewährt.
- Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die zuständige Bezirksregierung.
- Nähere Informationen hierzu und das entsprechende Antragsformular erhalten Sie unter folgendem Link: Wirtschaftsministerium Bayern – Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
- Soforthilfe für landwirtschaftliche Unternehmen und den Fischereisektor
- Es werden Soforthilfen für landwirtschaftliche Unternehmen (einschließlich Gartenbau) und den Fischereisektor gewährt. Bei einem Mindestschaden von 5.000 Euro kann ein Ausgleich von bis 50% des Gesamtschadens, maximal 50.000 Euro erfolgen, sofern der Schaden nicht versicherbar ist. Bei versicherbaren Schäden ist der Ausgleich auf 25% begrenzt.
- Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
- Nähere Informationen hierzu und die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie unter folgendem Link: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus | Hilfsprogramm Hochwasser 2024 (bayern.de).
Härtefonds
- Die Bayerische Staatsregierung unterstützt alle Bürger, Gewerbebetriebe, selbständig Tätige sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, die durch die genannten Ereignisse in eine existenzielle Notlage gekommen sind. Ihnen stehen bei drohender Existenzgefährdung ebenfalls Zuschüsse aus dem Härtefonds zur Verfügung (Hilfeleistungen je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten bis max. 100 %; keine Überkompensation, Versicherungsleistungen werden angerechnet).
- Nähere Informationen hierzu und das entsprechende Antragsformular finden Sie unter folgendem Link: https://www.stmfh.bayern.de/service/finanzielle_hilfen/hochwasser_2024/.
Wie arbeitet der Bürgerbeauftragte?
Der Bürgerbeauftragte unterstützt Sie, wenn Sie Schwierigkeiten in der Kommunikation oder im Umgang mit Behörden und Ämtern haben. Dieses Video erklärt, wie er mit Ihrem Anliegen konkret umgeht. Wenn Sie persönlich Fragen haben, schreiben Sie eine E-Mail an buergerbeauftragter@bayern.de.
Der Bürgerbeauftragte tritt als Vermittler zwischen Bürgerinnen und Bürgern auf der einen Seite und Behörden auf der anderen Seite auf. Er prüft das jeweilige Anliegen, nimmt Kontakt mit den verschiedenen Ansprechpartnern auf, führt Gespräche und arbeitet an Lösungen. Er kann jedoch keine Rechtsberatung leisten und ist keine Superrevisionsinstanz, die Entscheidungen von Behörden in Frage stellen oder aufheben kann.
Der Bürgerbeauftragte, Wolfgang Fackler, MdL, stellt sich nach 100 Tagen im Amt vor:
Der Bürgerbeauftragte hat weit mehr unternommen, als ich und mein Umfeld erwartet haben.
Dank Ihres Engagements als bayerischer Bürgerbeauftragter habe ich die mir zustehende Zahlung erhalten – ohne Ihren Einsatz würde ich vielleicht noch immer darauf warten.
Ich bin positiv erstaunt, dass Sie mein Anliegen so ernst genommen haben. Ich stelle fest, man darf Missstände ansprechen, dann kommt auch etwas in Bewegung .
Nochmals vielen Dank für Ihr Tätigwerden und weiterhin viel Erfolg bei Ihren Bemühungen als Bürgerbeauftragter der Bayerischen Staatsregierung.
Ich bedanke mich ausdrücklich für Ihre Antwort, die überraschend schnell kam, konkret auf mein Problem eingeht und so qualifiziert ist, dass ich mein Problem lösen konnte.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung – Sie haben mein Gefühl der Hilflosigkeit gegenüber Behörden durch Ihre rasche Antwort reduziert.
Vielen Dank für Ihre tatkräftige Unterstützung! Wir werden Ihren Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise aufgreifen und hoffen, dass es zu einem für alle Seiten zufriedenstellenden Ergebnis kommen wird.