Herzlich willkommen auf der Seite des Bürgerbeauftragten!
Hier finden Sie Informationen über das Amt des Bürgerbeauftragten und die damit verbundenen Aufgaben. Ich stelle mich und meine Arbeitsweise vor und informiere Sie über anstehende Termine. Ich freue mich, wenn Sie das Kontaktformular nutzen und sich mit Ihren Anliegen, Wünschen oder Anregungen an mich wenden. Ich nehme mich jeder Zuschrift an, suche nach Wegen für eine Lösung und ein gutes Miteinander.
Ihr
Michael Hofmann
Die Aufgaben des Bürgerbeauftragten
Wie kann ich Ihnen helfen?
Sie haben Probleme mit einer Behörde? Sie fühlen sich von Ämtern missverstanden? Sie können nicht nachvollziehen, was die Behörde von Ihnen möchte? Ich befasse mich mit Ihrem Anliegen und mache mich für eine einvernehmliche Lösung stark. Als Bürgerbeauftragter helfe ich Ihnen in allen Fällen, in denen Sie Schwierigkeiten in der Kommunikation oder im Umgang mit der öffentlichen Verwaltung haben. Ich schaue genau hin, prüfe den Sachverhalt, berate und unterstütze Sie. Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, sich an den Bürgerbeauftragten zu wenden. Meine Hilfe ist kostenfrei.
Was ich tun kann:
- schwierige Sachverhalte wahrnehmen und Zusammenhänge erklären,
- die Bayerische Staatsregierung und Behörden des Freistaates Bayern oder der Kommunen um Auskunft bitten,
- Ortstermine anbieten,
- Akteneinsicht nehmen,
- individuell auf Ihr Problem eingehen.
Ich kann nicht tätig werden, wenn:
- Sie sich in einer Angelegenheit an mich wenden, für die die Polizei zuständig ist – beispielsweise, wenn Sie Anzeige erstatten möchten,
- Ihre Angelegenheit schon vor Gericht war oder ist,
- wegen des Sachverhaltes bereits staatsanwaltschaftlich ermittelt wird,
- das vorgetragene Anliegen bereits in einem Petitionsverfahren behandelt wird oder wurde,
- Ihr Anliegen zivilrechtlich ist, also z.B. das Miet-, Arbeits-, oder Vertragsrecht betrifft,
- es sich um eine Entscheidung handelt, die eine Gemeinde oder Stadt in kommunaler Selbstverwaltung getroffen hat.
Häufig gestellte Fragen
Wenn Sie genauer wissen möchten, ob und wie der Bürgerbeauftragte Ihnen mit Ihrem Anliegen behilflich sein kann, finden Sie hier Informationen zu den häufig gestellten Fragen.